Mit unseren Leistungen sind Sie gut gerüstet!

Wir bieten Ihnen kompetente Lösungen als Nachunternehmer für andere Bau- und Handwerksunternehmen an. Wir arbeiten sowohl für Bauunternehmen, Dachdecker – und Malerfirmen als auch für Fenster- und Wintergartenbauer. Auch für Lüftungs- und Klimatechniker sind wir zuverlässige Partner. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin um die Einzelheiten notwendiger Gerüststellung zu besprechen.

Als Partner für Architektur- und Planungsbüros sowie Bauträgern sind wir ebenfalls tätig und übernehmen im Rahmen der erstellten Leistungsverzeichnisse die Gerüstbauarbeiten. Die Auftragserteilung erfolgt im Namen des Bauherrn. Um die Details der Gerüstmontage und Vorhaltung muss sich der Bauherr nicht selbst kümmern. Termine vor Ort, Aufmaß – und Rechnungsprüfung sowie die Klärung von Fragen erfolgen zwischen dem zuständigen Planungsbüro und unserem Unternehmen.

Selbstverständlich ist der private Bauherr bei uns ebenfalls in den besten Händen. Auch ohne „Erfahrungen am Bau“ haben sie in uns einen zuverlässigen Partner. Wir unterstützen sie fachgerecht und kompetent bei der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens und beraten sie über notwendige Gerüstbauarbeiten. Sie benötigen kein Leistungsverzeichnis oder eine Ausschreibung für die benötigten Gerüstbauarbeiten. Sie teilen uns mit für welche Zwecke das Gerüst benötigt wird und wir erstellen Ihnen nach einer Vor-Ort-Begehung oder auf Grundlage von Zeichnungen und Fotos ein kostenfreies verbindliches Angebot. Wenden Sie sich telefonisch an uns oder nutzen Sie unsere Seite Angebotsanfrage!

Auch Öffentlichen Auftraggeber sind gern gesehene Kunden, denen wir die termingerechte Bearbeitung sowohl ihrer Anfrage als auch für die zur Ausführung kommende Aufträge zusichern. Selbstverständlich stehen alle gewünschten Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung zur Verfügung. Fällige Zahlungen an die Sozialversicherung, Bau-Berufsgenossenschaft, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes und das Finanzamt werden immer fristgerecht geleistet. Sich an die Regelungen der Mindestlohnzahlungen für das Gerüstbauhandwerk zu halten ist für uns obligatorisch.

Arbeits- und Schutzgerüste

Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 3 (2 kN/m²) sind 0,70 m breit und werden für Arbeiten an der Fassade für Wärmedämmung, Putz- und Malerarbeiten genutzt.

Für einen sicheren Zugang ihrer Handwerker zur Fassade ist ein fachgerecht montiertes Gerüst die Grundvoraussetzung. Nur so können die gewünschten Arbeiten bequem und schnell durch die Handwerker ausgeführt werden.

Eine besondere Anforderung stellt das Schutzgerüst dar, bspw. für Arbeiten am Dach. Besonders in diesem Bereich des Gerüstes sind spezielle Schutzvorrichtungen und Fanggitter bzw. Fangnetze für einen eventuellen Sturz der Dachdecker oder herabfallendes Material zu montieren. Hier dient das Gerüst nicht nur der Ausführung von Handwerksleistungen, sondern schützt darüber hinaus vor Unfällen.

Fassadengerüste

Das klassische Einsatzgebiet von Gerüsten sind Fassadengerüste für die Renovierung von Gebäuden. Aber auch mitwachsende Gerüste für den Neubau von Wohnhäusern und Industriebauten benötigen ein Gerüst. Hier kommen ebenfalls Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 3 (2 kN/m²) mit 0,70 m Breite zum Einsatz, aber darüber hinaus auch Gerüste für Maurerarbeiten der Gerüstgruppe 4 (3 kN/m²), welche dann 1,00 m breit sind.

Turmgerüste

Die Arbeiten an Türmen sind stets eine besondere Herausforderung für den Gerüstbauer. Die oftmals baubedingten Eigenheiten und die Höhe von Türmen erfordern eine besondere Erfahrung und Sorgfalt der tätigen Gerüstbauer. Denn hier gilt es nicht nur die Sicherheit der Handwerker und gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, sondern auch Aspekte des Denkmalschutzes, bspw. bei Kirchtürmen müssen berücksichtigt werden. Mit unseren Erfahrungen in diesem Bereich sind wir auch hier der richtige Ansprechpartner.

Überbrückungen von Balkonen, Garagen, Wintergärten, Ein- und Ausfahrten bis zu einer Spannweite von 8 m ohne Statik

So notwendig ein Gerüst für die Ausführung von Arbeiten auch ist, gibt es immer wieder Bereiche, die entweder als Zufahrten, Fluchtwege oder aus anderen Gründen freigehalten werden müssen. Auch hierfür gibt es entsprechende Lösungen, die eine Nutzung auch während der Baumaßnahme gewährleisten.

Überbrückungen über 8 m inkl. statischer Berechnung

Die Regelausführung ist bei Öffnungsbreiten über 8 m nicht mehr anwendbar. Die statische Berechnung für die zu überbrückende Gerüstkonstruktion wird entweder durch unseren Gerüstbauermeister erstellt und durch einen Statiker geprüft oder durch einen externen Statiker erstellt.

Schornsteinkopfeinrüstung (Sonderrüstung)

Für die Sanierung von Schornsteinen wird ein Schutzgerüst und Arbeitsgerüst für die sichere Ausführung der Arbeiten benötigt. Eine Regelausführung greift hier oft nicht, so dass hier ganz individuell die Begebenheiten vor Ort geprüft werden müssen und ein individuelles Gerüst für die zur Ausführung kommenden Arbeiten montiert wird.

Tunnel- und Schutzgerüste

Für den Schutz von Fußgängern und Passanten bieten wir Fußgängerschutztunnel und die Montage von Schutzdachauslegern an. Beide Konstruktionen schützen vor herabfallenden Material, insbesondere in der Kombination mit Schutznetzen und Planen. Durch die Montage ein Fußgängerschutztunnel ist die weitere Nutzung des Gehwegs gewährleistet, sodass die Fußgänger nicht gezwungen sind auf die andere Straßenseite zu wechseln.

Raumgerüste und Innengerüste

In Produktions- und Lagerhallen, Ladenlokalen oder Räumen mit hohen Decken sind für notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten Raum-und Innengerüste notwendig um die Arbeiten ausführen zu können. Auch hier stehen die Sicherheit der Handwerker und die Möglichkeit der korrekten Ausführung der Arbeiten im Mittelpunkt. Aus diesem Grund können solche Gerüst sowohl fest als auch fahrbar für ein flexibles Arbeiten montiert werden.

Gerüste für Denkmalpflege

Auch im Bereich der Denkmalpflege ist der Gerüstbauer gefragt, denn die Anforderungen an Gerüste zur Erhaltung älterer Bauwerke sind vielfältig. Das können einfache Fassadengerüste oder Fahrgerüste für Pflege und Renovierungsarbeiten sein, aber auch spezielle Einhausungen als Witterungsschutz, beispielsweise von Denkmälern oder Statuen.

Hängegerüste für Brücken

Im Brückenbau und bei Brückensanierungen können Gerüste oft nicht vom Boden montiert werden, da sich entweder ein Fluss oder aber vielleicht eine weiter benötigte Straße unter der Brücke befinden. In diesem Fall werden Gerüstkonstruktionen benötigt, die diesen besonderen Bedingungen Rechnung tragen.

Treppentürme aus Systemgerüst und Fluchttreppen

Im Zuge einer Treppenhaussanierung oder Treppenhauserneuerung kann es notwendig werden den Zugang zum Gebäude und den einzelnen Ebenen anderweitig zu gewährleisten. Auch hier können sowohl Treppentürme aus Systemgerüst oder spezielle Fluchtteppen zum Einsatz kommen. Auch die Sicherstellung eines zweiten Fluchtweges ist hierdurch möglich.

Fahrgerüste für alle Arbeiten an der Fassade und im Innenbereich bis 6 m Standhöhe

Für Reparaturarbeiten, die nur an einzelnen Stellen eines Gebäudes/Fassade erfolgen kann ein kleines fahrbares Gerüst sinnvoll sein. Mit solch einem flexible einsetzbaren Gerüst kann der Handwerker das Gerüst individuell nach Bedarf verschieben und an der gewünschten Stelle platzieren.

Kleine Bühnen oder Sonderrüstungen für Events

Partys und Public Viewing, Snowboarden oder Schlittenfahren – all das ist selbstverständlich mit Gerüst möglich. Sprechen Sie uns an, wir finden eine individuelle Lösung für Ihr Problem.

Vermietung und Verkauf

Wir nutzen selbst Gerüstaufzüge zur Beförderung von Personen und Baumaterial und können diese bei Bedarf auch gern zur Vermietung zu Verfügung stellen.

Darüber hinaus können Sie auch Gerüstmaterial bei uns mieten, wenn Sie in der Lage sind das Gerüst selbst zu transportieren und zu montieren.

Auch der Kauf von Gerüstmaterial kann über unser Unternehmen erfolgen, wir beraten Sie beim Erstellen des benötigten Materials und geben Auskunft über Spezialteile und deren Einsatzmöglichkeiten